# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Waldneukirchen

16a. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 10. Februar 1975 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde

Waldneukirchen

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novellen LGB1. Nr. 39/1969 und LGB1. Nr. 34/1973 mit Beschluß vom 10. Februar 1975 der Gemeinde Waldneukirchen, politischer Bezirk Steyr-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Waldneukirchen:

Gespalten; rechts in Grün ein goldener Schlüssel mit abgewendetem Bart und Griff in Vierpaßform, links in Gold ein grünes gestürztes Schwert.