# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Atzbach

35. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 2. Juni 1975 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Atzbach

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novellen LGB1. Nr. 39/1969 und LGB1. Nr. 34/1973 mit Beschluß vom 2. Juni 1975 der Gemeinde Atzbach, politischer Bezirk Vöcklabruck, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Atzbach:

In Gold ein schwarzer, mit silbernem Wellenbalken belegter Schrägbalken, aus dem oben ein grünes, nach unten gebogenes Lindenblatt wächst.