# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pfarrkirchen bei Bad Hal

37. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 23. Juni 1975 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pfarrkirchen bei Bad Hall

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novellen LGB1. Nr. 39/1969 und LGB1. Nr. 34/1973 mit Beschluß vom 23. Juni 1975 der Gemeinde Pfarrkirchen bei Bad Hall, politischer Bezirk Steyr-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Pfarrkirchen bei Bad Hall:

In Blau über rotem Schildfuß eine aus silberner Wellenleiste aufsteigende silberne Fontäne; darüber ein goldenes, mit roten Steinen geschmücktes dop-pelarmiges Steckkreuz mit Kleeblattenden.