# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Feldkirchen an der Donau

40. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vorn 14. Juli 1975 über die Verleihung des

Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde

Feldkirchen an der Donau

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der

Oberösterreichisehen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der

Fassung der Novellen LGB1. Nr. 39/1969 und LGB1. Nr. 34/1973 mit

Beschluß vom 14. Juli 1975 der Gemeinde Feldkirchen an der Donau,

politischer Bezirk Urfahr-Umgebung, das Recht zur Führung eines

Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Feldkirchen an der Donau:

Zwischen blauen, gewellten Flanken in Gold ein roter, zweigeschossiger Turm mit schwarzem Satteldach, bekrönt mit zwei schwarzen Kugeln und ebensolchen Fähnchen; im unteren Geschoß eine schwarze, rechteckige Türöffnung, im oberen Geschoß eine schwarze, quadratische Fensteröffnung, darunter eine schwarze Uhrscheibe und eine schwarze, rechteckige Fensteröffnung.