# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Scharten

50. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 25. August 1975 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde

Scharten

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novellen LGB1. Nr. 39/1969 und LGB1. Nr. 34/1973 mit Beschluß vom 25. August 1975 der Gemeinde Scharten, politischer Bezirk Bferding, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Scharten:

In Gold über einem roten Dreiberg eine grüne Balkenwaage mit Aufhängehaken und gleichstehenden Schalen.