# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Wolfern

70. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 17. November 1975

über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Wolfern

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novellen LGB1. Nr. 39/1969 und LGB1. Nr. 34/1973 mit Beschluß vom 17. November 1975 der Gemeinde Wolfern, politischer Bezirk Steyr-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Wolfern:

Gespalten; rechts in Silber ein roter, aufgerichteter, nach links gewendeter Wolf; links in Blau ein goldener, aufgerichteter, feuersprühender, rot gehörnter Panther.