# Verordnung der o.ö. Landesregierung über die Höhe der Entschädigung der Mitglieder

# (Ersatzmitglieder) der Schiedskommission nach dem O.ö. Krankenanstaltengesetz

fürden Vorsitzenden eines Senates .S1200.-,

fürjeden BeisitzerS800.-;