# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Vorderstoder

4. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 15. Dezember 1975 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde

Vorderstoder

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novellen LGB1. Nr. 39/1969 und LGB1. Nr. 34/1973 mit Beschluß vom 15. Dezember 1975 der Gemeinde Vorderstoder, politischer Bezirk Kirchdorf an der Krems, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Vorderstoder:

über drei goldenen, vom Schildfuß aufsteigenden Spitzen, deren mittlere höher ist als die beiden anderen, in Blau der österreichische Erzherzogshut.