# Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich, mit der den Städten Linz, Steyr und Wels Überwachungsaufgaben nach dem Lebensmittelgesetz 1975 übertragen werden

12. Verordnung

des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 9. Februar 1976, mit der den Städten Linz, Steyr und Wels Überwachungsaufgaben nach dem Lebensmittelgesetz 1975 übertragen werden

Auf Grund des § 35 Abs. 3 des Lebensmittelgesetzes 1975, BGB1. Nr. 86, wird verordnet:

§ 1

Den Städten Linz, Steyr und Wels wird die Überwachung des Verkehrs mit den durch das Lebensmittelgesetz 1975 erfaßten Waren übertragen.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.