# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Agatha

15. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 2. Februar 1976 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Agatha

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novellen LGB1. Nr. 39/1969 und LGB1. Nr. 34/1973 mit Beschluß vom 2. Februar 1976 der Gemeinde St. Agatha, politischer Bezirk Grieskirchen, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde St. Agatha:

In Silber zwischen vier roten sechsstrahligen Sternen in den Ecken ein rotes Herz, aus dem oben in der Mitte an blauen Stengeln drei blaue, eins zu zwei stehende Vergißmeinnichtblüten mit goldenen Butzen wachsen.