# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sandl

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Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 8. März 1976 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sandl

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Gesetze LGB1. Nr. 39/1969, LGB1. Nr. 34/1973 und LGB1. Nr. 47/1975 mit Beschluß vom 8. März 1976 der Gemeinde Sandl, politischer Bezirk Freistadt,das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Sandl:

In Gold ein grüner Schräglinksbalken, belegt mit einer silbernen Zugsäge mit goldenen Griffen; oben iine rote Sandlbildrose mit schwarzem Stiel ufid schwarzen Blättern; unten ein blaues Schneekristall.