# Verordnung der o.ö. Landesregierung über die Anstaltsgebühr für die öffentlichen Krankenanstalten Oberösterreichs

§ 2

(1)DIESE VERORDNUNG TRITT AM 1. MAI 1976 IN KRAFT.

(2)Gleichzeitig treten die Verordnung, mit der ein

Pauschale für die Anstaltsgebühr für alle öffent

lichen Krankenanstalten Oberösterreichs mit Aus

nahme des Allgemeinen öffentlichen Krankenhauses

der Stadt Linz festgesetzt wird, LGB1. Nr. 53/1974,

der § 1 der Verordnung, mit der ein Pauschale für

die Anstaltsgebühr und die Arztgebühr im Allge

meinen öffentlichen Krankenhaus der Stadt Linz

festgesetzt wird, LGB1. Nr. 49/1973, in der Fassung

der Verordnung LGB1. Nr. 52/1974 und der § 5 der

1. Durchführungsverordnung zum O. ö. Krankenan

staltengesetz, LGB1. Nr. 45/1958, zuletzt geändert

durch die Verordnung LGB1. Nr. 77/1975, außer Kraft.