# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Seewalchen am Attersee

27.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 3. Mai 1976 über die

Verleihung des Rechtes zur Führung eines

Gemeindewappens an die Gemeinde Seewalchen

am Attersee

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der

Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der

Fassung der Gesetze LGB1. Nr. 39/1969, LGB1. Nr. 34/1973 und

LGB1. Nr. 47/1975 mit Beschluß vom 3. Mai 1976 der Gemeinde

Seewalchen am Attersee, politischer Bezirk Vöcklabruck, das Recht

zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Seewalchen am Attersee:

In Grün über drei silbernen Wellenleisten ein goldenes, schwebendes Tatzenkreuz.