# Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Grenzen der Gemeinde St. Agatha und der Gemeinde Haibach ob der Donau geändert werden

(2) Die damit bewirkte Änderung des Verlaufes der Grenze! zwischen der Gemeinde St. Agatha und der Gemeinde Haibach ob der Donau ist in der Anlage dargestellt.

§ 2 Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1977 in Kraft.

Für die o. ö. Landesregierung:

Dr. Hartl

LandeshauptmanniStellvertreter

/C. G. Kö'mpsdorf

K O. Mannsdorf

Der Lageplan zeigt das von der Grenzänderung zwischen den Gemeinden St. Agatha, politischer Bezirk Grieskirchen, und Haibach ob der Donau, politischer Bezirk Eferding, erfaßte Gebiet. Die schwarze * mit Punkten versehene Linie zeigt den Grenzverlauf vor, die röte Linie den Verlauf der Grenze nach dem Inkrafttreten der Verordnung (die Grenzänderung bewirkt, daß die bisher in der Mitte des Freudentalerbaches verlaufende Gemeindegrenze auch nach der Verlegung des Bachbettes in der Bachmitte zu liegen kommt).