# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Esternberg

53.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 6. September 1976

über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines

Gemeindewappens an die Gemeinde Esternberg

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der

Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der

Fassung der Gesetze LGB1. Nr. 39/1969, LGB1. Nr. 34/1973 und

LGB1. Nr. 47/1975 mit Beschluß vom 6. September

1976 der Gemeinde Esternberg, politischer Bezirk Schärding, das

Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Esternberg:

Unter goldenem Schildhaupt mit drei roten Laubkronen in Blau aus goldenem Dreiberg wachsend eine silberne Ziege.