# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Jeging

66.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 8. November 1976

über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Jeging

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Gesetze LGB1. Nr. 39/1969, LGB1. Nr. 34/1973 und LGB1. Nr. 47/1975 mit Beschluß vom 8. November 1976 der Gemeinde Jeging, politischer Bezirk Braunau am Inn, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Jeging: Ein von Gold und Blau geteilter Schrägrechtsbalken, belegt mit drei oben roten, unten goldenen, sechsblättrigen Rosen; oben Blau, unten Gold.