# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Lichtenau im Mühlkreis

85.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 15. November 1976

über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeinde Wappens an die Gemeinde Lichtenau im Mühlkreis

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Gesetze LGB1. Nr. 39/1969, LGB1. Nr. 34/1973 und LGB1. Nr. 47/1975 mit Beschluß vom 15. November 1976 der Gemeinde Lichtenau im Mühlkreis, politischer Bezirk Rohrbach, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Lichtenau im Mühlkreis:

In Blau ein silberner Schrägbalken, begleitet von zwei silbernen sechsstrahligen Sternen.