# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Aschach an der Steyr

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Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 17. Jänner 1977 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Aschach an der Steyr

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Gesetze LGB1. Nr. 39/1969, LGB1. Nr. 34/1973, LGB1. Nr. 47/1975 und LGB1. Nr. 35/1976 mit Beschluß vom 17. Jänner 1977 der Gemeinde Aschach an der Steyr, politischer Bezirk Steyr-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Aschach an der Steyr:

In Blau über goldenem Dreiberg zwei aufrechte, zueinander gekehrte, silberne Hifthörner mit den Mundstücken nach unten, goldenen Beschlägen und silbernen Schnüren.