# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Eberstalzell

20. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 2. Mai 1977 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde

Eberstalzeil

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 2. Mai 1977 der Gemeinde Eberstalzeil, politischer Bezirk Wels-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Ebers-talzell:

In Silber auf einer roten, durchgehenden Brücke mit drei bogenförmigen Durchlässen ein schwarzer, wachsender Eber.