# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Freinberg

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Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 16. Mai 1977 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Freinberg

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 16. Mai 1977 der Gemeinde Freinberg, politischer Bezirk Schärding, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Freinberg:

Geteilt durch eine silberne Wellenleiste: oben in Rot ein goldener, schreitender, rotbezungter Leopard; unten in Grün ein silberner, schmaler Bogen, oben besteckt mit einem silbernen Kreuz.