# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Anerkennung des Moorvorkommens in der

# "Bayrischen Au" auf den Grundparzellen Nr. 3600, 3604 und 3607 der Katastralgemeinde

# Unterneudorf, Gemeinde Schlägl, politischer Bezirk Rohrbach, als Heilpeloid

33. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 6. Juni 1977 über die Anerkennung des Moorvorkommens in der "Bayrischen Au" auf den Grundparzellen Nr. 3600, 3604 und 3607 der Katastralgemeinde Unterneudorf, Gemeinde Schlägl, politischer Bezirk Rohrbach, als Heilpeloid Gemäß § 2 Abs. 1 des O. ö. Heilvorkommen- und Kurortegesetzes, LGB1. Nr. 47/1961, in der Fassung LGB1. Nr. 39/1965 und LGB1. Nr. 9/1969 wird kundgemacht, daß die o. ö. Landesregierung mit Beschluß vom 6. Juni 1977 das Moorvorkommen in der "Bayrischen Au" auf den Grundparzellen Nr. 3600, 3604 und 3607 der Katastralgemeinde Unterneudorf, Gemeinde Schlägl, als Heilpeloid im Sinne der §§1,2 und 4 des genannten Gesetzes anerkannt hat.