# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pettenbach

34. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 20. Juni 1977 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pettenbach

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 20. Juni 1977 der Gemeinde Pettenbach, politischer Bezirk Kirchdorf an der Krems, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Pettenbach:

Unter rotem Schildhaupt, darin von der rechten zur linken Schildhälfte ein silberner Schräglinksbalken, gespalten; rechts in Grün ein goldener Kelch mit einer goldenen, linksgewendeten, in einem Bogen durch die Kuppa kriechenden, vorne und hinten aufgerichteten Schlange; links in Gold ein grüner, gestürzter Morgenstern.