# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Ohlsdorf

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Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 20. Juni 1977 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Ohlsdorf

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 20. Juni 1977 der Gemeinde Ohlsdorf, politischer Bezirk Gmunden, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Ohlsdorf:

Gespalten; rechts in Blau eine silberne, an einem silbernen Glockenbalken hängende Glocke mit einem silbernen Klöppel; links in Silber ein roter Balken, belegt mit einer silbernen, mit einer rechten Stufe gebrochenen Leiste, oben balkenweise drei rote, sechsstrahlige Sterne, unten ein roter, acht-strahliger Stern.