# Kundmachung der o.ö. Landesregierung betreffend die Ausschreibung der Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Eberschwang, politischer Bezirk Ried im Innkreis

37.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 11. Juli 1977 betreffend die Ausschreibung der Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Eberschwang, politischer Bezirk Ried im Innkreis

Auf Grund des § 24 Abs. 1 der Gemeindewahlordnung 1967, LGB1. Nr. 24, in der Fassung der Gemeindewahlordnungsnovelle 1973, LGB1.

Nr. 30, wird die Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Eberschwang,

politischer Bezirk Ried im Innkreis, für

Sonntag, 2. Oktober 1977, ausgeschrieben. Als Stichtag wird der 21. Juli 1977 festgesetzt.

Als Tag der Wahlausschreibung gilt gemäß § 24 Abs. 1 der Gemeindewahlordnung der 20. Juli 1977.