# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Erhebung der Gemeinde Molln zum Markt

41. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 25. Juli 1977 über die Erhebung der Gemeinde Molln zum Markt

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 3 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 25. Juli 1977 die Gemeinde Molln im politischen Bezirk Kirchdorf an der Krems zum Markt erhoben.