# Verordnung der o.ö. Landesregierung über den Dienstschein der land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer

geboren am: in:

wohnhaft:

3.Hausgemeinschaft mit dem Dienstgeber:ja - nein *

4.Art und Ausmaß der Dienstleistung:

5. Vereinbartes Entgelt:

a) Barlohn:

b) Art und Ausmaß der Naturalbezüge:

6.Tag des Dienstantrittes:

7.Dauer des Dienstvertrages:

8.Sonstige Vereinbarungen:

, am

(Ort)(Datum)(Unterschrift des Dienstgebers)

* Nichtzutreffendes streichen!

Erläuterungen:

Zu 5 a: Hier ist der tatsächlich vereinbarte Lohn einzutragen und

gegebenenfalls, ob der Dienstgeber

die Abgaben des Dienstnehmers abzieht oder den Lohn Brutto für Netto

ausbezahlt. Zu 5 b: Als Naturalbezüge können insbesondere