# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Hartkirchen

51. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 12. September 1977 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde

Hartkirchen

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 12. September 1977 der Gemeinde Hartkirchen, politischer Bezirk Efer-ding, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Hartkirchen:

Geteilt; oben in Rot ein silberner Balken, unten in Silber eine blaue Kornblume, eingeschaltet von einem blauen, aufgelegten Sparren.