# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pram

52. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 12. September 1977

über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pram

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 12. September 1977 der Gemeinde Pram, politischer Bezirk Grieskirchen, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Pram:

Gespalten; rechts in Blau auf grünem Dreiberg ein goldenes, lateinisches Kreuz; links in Silber ein roter, steigender Krebs.