# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Lambrechten

53.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 3. Oktober 1977 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde

Lambrechten

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 3. Oktober 1977 der Gemeinde Lambrechten, politischer Bezirk Ried im Innkreis, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Lam-bxechten:

Erhöht geteilt; oben von Schwarz und Silber geteilt, unten in Blau eine silberne, widersehende Taube mit einem goldenen, belaubten Zweig im Schnabel.