# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Erhebung der Gemeinde Mitterkirchen im Machland zum Markt und über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

# an die Gemeinde Mitterkirchen im Machland

55.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 10. Oktober 1977 über die Erhebung der Gemeinde Mitterkirchen im Machland zum Markt und über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Mitterkirchen im Machland

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 3 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 10. Oktober 1977 die Gemeinde Mitterkirchen im Machland im politischen Bezirk Perg zum Markt erhoben.

Weiters hat die o. ö. Landesregierung gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965 mit Beschluß vom 10. Oktober 1977 der Gemeinde Mitterkirchen im Machland das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Mitterkirchen im Machland:

Geteilt; oben in Gold ein blaues Wehr (wie im Hinweiszeichen für den Wasserstraßenverkehr); unten in Blau ein goldenes, bedachtes Boot.