# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Moosdorf

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Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 9. Jänner 1978 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Moosdorf

Die o. ö. Landesregierung, hat gemäß § 4 Abs. 1 der Otoerösterreichischen Gemeindiaoridnungi 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 9. Jänner; 1978 der Gemeinde Moosdorf, politischer Bezirk Braunau am Inn, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinide Moosdorf:

Aus schwarzem Schildifuß wachsend in Silber zwei giekneuzte, girüne Schilfrohre mit grünen- Blättern und schwarzen Kolben.