# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Klaus an der Pyhrnbahn

7.

Kundmachung

der o.ö. Landesregierung vom 9. Jänner 1978 über die Verleihung des

Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde

Klaus an der Pyhrnbahn

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 dieri OberiösteCTeichischen Gemeinideordinungi 1965, LGBl, Nr. 45, mit Beschluß vom 9. Jänner 1978 der Gemeinde Klaus an dieir Pyhrnbahn, politischer Bezirk Kirchdorf an der Krems, das Recht zur Führung eines Gemieindswappenis verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Klaus ander Pyhrnbahn:

In Schwarz vom Rand dies Schildhaupleis bis zum Schildfuß reichend sechs, goldene, dmei zu zwei zu eins gestellte Keile.