# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Stroheim

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Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 27. Februar 1978 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde

Stroheim

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 27. Februar 1978 der Gemeinde Stroheim, politischer Bezirk Eferding, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Stroheim:

Von Rot und Silber geviert mit einem Malteser-Kreuz in gewechselten Farben.