# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Taiskirchen im Innkreis

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Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 20. März 1978 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Taiskirchen im Innkreis

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 20. März 1978 der Gemeinde Taiskirchen im Innkreis, politischer Bezirk Ried im Innkreis, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Taiskirchen im Innkreis:

Von Silber und Blau schräglinks gemutet; belegt mit einem roten Schrägbalken mit drei silbernen, an den Fängen gestümmelten Adlern.