# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Traunkirchen

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Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 20. März 1978 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde

Traunkirchen

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 20. März 1978 der Gemeinde Traunkirchen, politischer Bezirk Gmun-den, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Traunkirchen:

Erniedrigt, bogenförmig geteilt; oben in Blau drei silberne, eins zu zwei gestellte, fliegende Möwen, von denen die zweite linksgewendet ist; unten in Gold ein blauer Bogenbalken.