# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Edlbach

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Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 10. April 1978 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Edlbach

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 10. April 1978 der Gemeinde Edlbach, politischer Bezirk Kirchdorf an der Krems, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Edlbach:

Auf blauem, wellenförmigen Schildfuß, darin eine silberne Wellenleiste, in Gold ein grünes Erlenblatt, von dessen Stiel rechts und links ein grüner, nach oben gebogener Zweig mit drei grünen, auswärts gewendeten Früchten aufwächst.