# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Buchkirchen

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Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 17. April 1978 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde

Buchkirchen

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 17. April 1978 der Gemeinde Buchkirchen, politischer Bezirk Wels-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Buchkirchen:

In Blau zwei silberne, aus dem Schildfuß wachsende, auswärts geneigte Buchenblätter, darüber die goldene Krümme eines Bischofstabes.