# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kleinzell im Mühlkreis

25.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 24. April 1978 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde

Kleinzeil im Mühlkreis

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 24. April 1978 der Gemeinde Kleinzell im Mühlkreis, politischer Bezirk Rohrbach, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Kleinzeil im Mühlkreis:

über einer silbernen, gequaderten Mauer in Grün ein goldener, schreitender Löwe.