# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Altenfelden

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Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 24. April 1978 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde

Altenfelden

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 24. April 1978 der Gemeinde Altenfelden, politischer Bezirk Rohrbach, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Altenfelden:

In Grün mit silbernem, gewelltem Schildfuß, darin ein grüner Wellenbalken, ein goldener, aufgerichteter, rotbezungter Steinbock.