# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Baumgartenberg

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Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 12. Juni 1978 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde

Baumgartenberg

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 12. Juni 1978 der Gemeinde Baumgartenberg, politischer Bezirk Perg, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Baum-gartenberg:

Gespalten; rechts in Silber eine blaue, heraldische Lilie, deren Mittelteil oben als lateinisches Kreuz endet; links in Rot ein silberner Adler.