# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Rechberg

35.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 12. Juni 1978 über die Verleihung des

Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Rechberg

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der

Oberösiterreichiischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit

Beschluß vom 12. Juni 1978 der Gemeinde Rechberg, politischer

Bezirk Perg, das

Recht zur Führung eines Gemeinde Wappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Rechberg:

Von Rot und Blau durch eine goldene Wellenleiste erniedrigt geteilt; oben schräg hintereinander drei goldene Ballen.