# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Höhnhart

41.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 10. Juli 1978 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Höhnhart

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 10. Juli 1978 der Gemeinde Höhnhart, politischer Bezirk Braunau am Inn, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Höhnhart:

In Schwarz auf grünem, von einer goldenen Leiste gesäumtem Dreiberg ein goldener Ahornzweig mit drei goldenen Blättern.