# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Puchenau

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Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 24. Juli 1978 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Puchenau

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 24. Juli 1978 der Gemeinde Puchenau, politischer Bezirk Urfahr-Um-gebung, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Puchenau:

In Gold über einer blauen Wellenleiste im Schildfuß eine rote und zwei grüne, eins zu zwei gestellte Buchen mit kugelförmigen Kronen und schwarzen Stämmen.