# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Oswald bei Haslach

44.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 21. August 1978 über

die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Oswald bei

Haslach

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 21. August 1978 der Gemeinde St. Oswald bei Haslach, politischer Bezirk Rohrbach, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde St. Oswald bei Haslach:

Erniedrigt geteilt; oben in Silber ein schwarzer, linksgewendeter Rabe mit einem roten Ring im Schnabel, unten in Blau ein silberner Pfahl.