# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Schlägl

54.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 4. September 1978

über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Schlag!

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 4. September 1978 der Gemeinde Schlägl, politischer Bezirk Rohrbach, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Schlägl:

Geteilt; oben in Grün zwischen zwei goldenen, aus der Mitte der Teilungslinie wachsenden, nach innen gebogenen Roggenähren ein silbernes Spitzeisen; unten in Silber zwei grüne, schräggekreuzte Schlegel.