# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Suben

61.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 18. September 1978

über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Suben

Die o. ö, Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGBl. Nr. 45, mit Beschluß vom 18. September 1978 der Gemeinde Suben, politischer Bezirk Schärding, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Suben:

In Blau über einem silbernen, erniedrigten Wellenbalken nebeneinander drei goldene, heraldische Lilien.