# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kematen an der Krems

69.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 16. Oktober 1978

über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines

Gemeindewappens an die Gemeinde Keniaten an

der Krems

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der

Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit

Beschluß vom 16. Oktober 1978 der Gemeinde Kematen an der Krems,

politischer Bezirk Linz-Land, das Recht zur Führung eines

Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Kematen an der Krems:

Durch eine silberne Wellenleiste geteilt; oben in Grün ein goldener Römerhelm, dem ein silbernes, schräglinks gelegtes Schwert mit goldenem Griff unterlegt ist; unten in Rot ein goldenes Hifthorn mit silbernen Beschlägen und goldenem Band.