# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Herzogsdorf

70.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 23. Oktober 1978 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Herzogsdorf

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 23. Oktober 1978 der Gemeinde Herzogsdorf, politischer Bezirk Ur-fahr-Umgebung, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Herzogsdorf:

In Grün unter zwei goldenen Arnikablüten ein Herzogshut.