# Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die Erklärung des Gebietes der Gemeinde

# Inzersdorf im Kremstal als Fremdenverkehrsgebiet

3.

Verordnung

der o. ö. Landesregierung vom 26. Juni 1978 betreffend die Erklärung des Gebietes der Gemeinde Inzersdorf im Kremstal als

Fremdenverkehrsgebiet

Auf Grund der

2 und 3 des O. ö. Fremdenverkehrsgesetzes 1965, LGB1. Nr. 64/1964,

in der Fassung der O. ö. Fremdenverkehrsgesetz-Novelle 1975, LGB1.

Nr. 2/1976, wird verordnet:

§ 1

Das Gebiet der Gemeinde Inzersdorf im Kremstal wird als Fremdenverkehrsgebiet "Inzersdorf im Kremstal" erklärt.

§ 2

Als Name des Fremdenverkehrsgebietes gilt die im § 1 angeführte

Gebietsbezeichnung.

§ 3

Die Erklärung gemäß § 1 schließt die Errichtung eines Fremdenverkehrsverbandes, dem alle Fremdenverkehrsinteressenten

dieses Gebietes als Mitglieder angehören, in sich.

§ 4

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

§ 3

Die Erklärung gemäß § 1 schließt die Errichtung eines Fremdehverkehrsverbandes, dem alle Fremdenverkehrsinteressenten

dieses Gebietes als Mitglieder angehören, in sich.

§ 4

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.