# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Berg im Attergau

4.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 18. Dezember 1978

über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Berg im Attergau

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 18. Dezember 1978 der Gemeinde Berg im Attergau, politischer Bezirk Vöcklabruck, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Berg im Attergau:

In Silber eine grüne, flache Spitze, darüber zwei blaue, sechsstrahlige Sterne.